Unternehmen

BETRIEBLICHE ERSTHELFER -

Mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen

Im Ernstfall ist es wichtig, dass Kollegen nicht zögern und sofort Hilfe leisten. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass bereits ab zwei Mitarbeitern ein betrieblicher Ersthelfer benötigt wird. Sie schützen sich und Ihre Mitarbeiter damit vor schweren Unfallfolgen und Haftungsansprüchen. „Sachsen hilft“ ist Partner der Unfallkassen in unserer Region und unterstützt Sie bei der betrieblichen Ersthelfer-Ausbildung. Um die Unternehmen zu entlasten, übernehmen wir alle damit verbundenen Abrechnungs- und Dokumentationspflichten. Klagt ein Mitarbeiter oder Kunde über Übelkeit und plötzlichen Schwindel, stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter sofort wissen, was zu tun ist.

 

WAS WIR BIETEN...

Moderne und Innovative Schulungsinhalte für Ihre Mitarbeiter

kein Verwaltungsaufwand, wir kümmern uns um die Abrechnung und Bestätigung durch die Unfallkasse

Schulungen vor Ort in Ihrem Unternehmen

flexible Schulungstermine nach Ihren Wünschen

FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wählen Sie jetzt Ihren Wunschtermin für die Ersthelfer-Ausbildung in Ihrem Unternehmen. Sachsen hilft bietet eine Vielzahl von kostenfreien Schlungsterminen an oder Sie möchten es noch individueller. Sagen Sie uns, wann wir bei Ihnen vorbeikommen sollen.

Welche Kosten entstehen mir?

Förderung

Sachsen hilft ist regionaler Partner der Unfallkassen. Die Ausbildung und Fortbildung von Ersthelfern bieten wir Ihnen daher in der Regel kostenfrei an. Grundlage dafür ist die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie legt die Zahl der Betrieblichen Ersthelfer fest, die wir kostenfrei für Sie ausbilden können. Weitere Mitarbeiter bilden wir gern für eine geringe Schulungsgebühr aus.

Mindestzahl der Betrieblichen Ersthelfer

2 – 20 Mitarbeiter

min. 1 Betrieblicher Ersthelfer

ab 20 Mitarbeitern

in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %
in sonstigen Betrieben 10 %

ab 20 Mitarbeitern

in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
in Hochschulen 10 % der Beschäftigten

Schulung vor Ort und Wunschtermin

Einfach Unkompliziert

Sachsen hilft führt Schulungen für Gruppen direkt bei Ihnen im Unternehmen durch. Ab 12 Teilnehmern für Sie kostenfrei (siehe Kostenrechner). Unsere Schulungen sind individuell an die Tätigkeitsfelder angepasst, um auf realistische Unfall- und Notfallsituationen vorzubereiten.

Nutzen Sie dazu unseren Gebührenrechner und bitte beachten Sie, dass unsere regulären Schlungstermine immer kostenfrei für Betriebliche Ersthelfer sind.

 

Melden Sie Ihre Mitarbeiter jetzt an oder vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.

Sie haben noch Fragen?

Weitere Informationen

Sie haben Fragen rund um die Ersthelfer-Ausbildung in Ihrem Unternehmen? Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

03583 - 505 3700

Wir stehen Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 – 17:00 Uhr gern für Sie zur Verfügung.

Im Ernstfall ist es wichtig, dass Kollegen nicht zögern und sofort Hilfe leisten. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass bereits ab zwei Mitarbeitern ein Betrieblicher Ersthelfer benötigt wird. Sie schützen sich und Ihre Mitarbeiter damit vor schweren Unfallfolgen und Haftungsansprüchen. Sachsen hilft ist Partner der Unfallkassen in Sachsen und unterstützt Sie bei der Betrieblichen Ersthelfer-Ausbildung.

Sachsen hilft ist regionaler Partner der Unfallkassen und möchte die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kollegen nachhaltiger als bisher erhöhen. Dafür setzen wir ab Februar bei der gesetzlich vorgeschriebenen Grundausbildung für betriebliche Ersthelfer und der mindestens 2-jährigen Fortbildung ein neues Schulungskonzept ein. Darin gehen wir stärker als bisher auf die Anforderungen in Ihrem Betrieb ein und schaffen neben dem klassischen eintägigen Lehrgang auch flexible Modelle wie Nachmittags- oder Wochenendausbildung sowie Fortbildungen direkt im Unternehmen. Wir bilden Ihre betrieblichen Ersthelfer aus – kostenfrei, modern und auf Ihren Betrieb abgestimmt.

Nach den Vorgaben der Unfallversicherungsträger muss die Ersthelfer-Ausbildung alle zwei Jahre in einer Fortbildung aufgefrischt werden, die 9 Unterrichtsstunden umfasst. Wir gehen dabei besonders auf die Anforderungen Ihres Betriebes ein und gestalten innerhalb der rechtlichen Vorgaben die Fortbildungsthemen passend zu Ihrem Unternehmen.

Neben den Ersthelfern und Betriebssanitätern benötigen Unternehmen auch das entsprechende Material, mit dem Erste Hilfe geleistet werden kann. Folgende Erste-Hilfe-Materialien sollte ein Unternehmen bereitstellen:

  • Verbandskästen: Diese sollten gut einsehbar sein, an geeigneten Stellen platziert und nicht zu weit von viel genutzten Arbeitsplätzen entfernt sein.
  • Zusätzliches Erste-Hilfe-Material: Hierzu zählen Rettungsdecken, eine Krankentrage und Verbandsmaterial. Genau wie der Inhalt der Verbandskästen sollten diese regelmäßig getauscht oder aufgefüllt werden.
  • Medizinische Geräte: Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) oder ein Beatmungsgerät sind Geräte, die im Notfall Leben retten können. Zum sicheren Umgang mit einem AED-Gerät bieten wir spezielle AED-Trainings an.